109 Z. 225). Er selber machte somit nicht geltend, die Jacke in seinem Plastiksack verstaut gehabt zu haben. Andererseits ist auch aufgrund der Grösse der Jacke nicht davon auszugehen, dass er diese einfach so in den Plastiksack gesteckt hätte. Die Jacke erweist sich bei genauer Betrachtung der Bilder nämlich als «plüschig» und dürfte im doch eher bescheiden grossen Plastiksack des Beschuldigten kaum Platz gefunden haben. Entgegen der Aussagen des Beschuldigten, er