Zur getragenen Kleidung des Beschuldigten erwägt die Kammer Folgendes: Der Beschuldigte gab am 1. Oktober 2020 bei der Polizei zu Protokoll, er habe am 29. September 2021 eine etwas längere, gelb/goldene und schwarze Jacke mit leichten grauen Streifen im schwarzen Teil der Jacke getragen (pag. 110 Z. 236 ff.). Von der schwarzen Jacke sagte er nichts. Im Übrigen habe er die gleichen Kleider getragen wie am Tag der betreffenden Einvernahme auch, nämlich ein rotes Fussballshirt und blaue Jeans (pag. 110 Z. 235 ff.).