10 im Jackenärmel versteckte Messer entspricht dem von Zeuge F.________ beschriebenen Modus Operandi des Raubes (pag. 89 Z. 60 ff.; pag. 96 Z. 69 ff.). Dass der Beschuldigte am darauffolgenden Tag sein Messer ebenfalls im Ärmel hatte, nachdem er von der Polizei am Vortag anders angewiesen worden war, fällt (zumindest) auf und dürfte kein Zufall sein. Das sichergestellte Messer entspricht ferner auch der Beschreibung von F.________. Dieser gab an, das Messer habe einen schwarzen Griff gehabt, in etwa die Grösse eines Küchenschnitzers aufgewiesen und der Täter habe es aus seinem Jackenärmel gezogen (pag.