Das Messer befand sich in der Jackentasche, als der Beschuldigte am 29. September 2021 am Bahnhof Bern angehalten wurde. Von der Polizei wurde das Messer sodann im weissen Sack beim Brot verstaut, bevor der Beschuldigte wieder entlassen wurde (pag. 67). Später fiel dem Beschuldigten das Messer aus dem linken Jackenärmel, als er am nächsten Tag, mithin dem 30. September 2021, erneut angehalten wurde (pag. 66). Diesen Umstand bestritt er im Rahmen einer späteren Einvernahme und gab an, er habe das Messer in der Tasche gehabt und nicht im Ärmel, als die Polizei ihn angehalten habe (pag. 229 Z. 30 ff.).