96 Z. 86 f.). Dass er anlässlich seiner Einvernahme auf die Bitte, den Täter zu beschreiben, unter anderem von schwarzen Haaren sprach, verwundert im Ergebnis somit keineswegs und vermag seine sonst sehr zutreffenden Beschreibungen – Grösse von 175 bis 185 cm, mittlere Statur, von der Ethnie her eher wie ein «Ostblocktyp» – nicht umzustossen. Insgesamt kann im Lichte der erwähnten Details als erstellt erachtet werden, dass es sich bei der Gestalt auf den Aufnahmen der beiden Vorfälle um ein und dieselbe Person, nämlich um den Beschuldigten, handelt.