68 ersichtlich. Was die Haare anbelangt, so geht aus all diesen Aufnahmen klar hervor, dass die Person je nach Beleuchtung und Pixelsituation der Aufnahme mal glatzköpfig, mal mit dunklem, kurz geschorenen Haar oder mal mit etwas hellerem, nicht ganz so kurz geschorenem Haar erscheint. Bei Sichtung der bewegten Bilder ist dieser Effekt noch verstärkt. Das vergrösserte Bild gemäss pag. 93 ist somit für sich alleine betrachtet wenig aussagekräftig. Jedenfalls erkennt man die effektive Haarpracht des Beschuldigten, wie sie auf seinem Portrait gemäss Fotovorweisung (pag. 101) ersichtlich ist, problemlos auf den untersten Fotos gemäss pag. 62 und pag.