Es ist davon auszugehen, dass er die Strafe wohl nicht angetreten hatte, delinquierte er doch am 21. Juli 2019 – mithin einige Monate vor Ablauf der Probezeit eines deutschen Urteils vom 14. September 2016 – erneut, woraufhin die dortige Strafaussetzung widerrufen und der Beschuldigte bis am 28. Mai 2020 (wohl in Deutschland) erneut in den Strafvollzug versetzt wurde (pag. 164 f.; bestätigt auch im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 421 f. Z. 38 ff. f.). Gemäss eigenen Angaben wurde der Beschuldigte am 15. Juli 2020 aus dem Vollzug entlassen und arbeitete danach in Köln schwarz auf einer Baustelle (pag. 107 Z. 85 ff.).