A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des Raubs, begangen am 29. September 2020 in C.________ z. N. der E.________(Firma) und F.________, 2. der Beschimpfung, mehrfach begangen am 23. September 2020 in D.________ z. N. von H.________ und I.________, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft von 343 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00; unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren; 3. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren;