1. des Freispruchs von der Anschuldigung des Diebstahls (geringfügig), angeblich begangen am 30. September 2020 in C.________ z. N. der K.________ unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 2. der Schuldsprüche, wonach A.________ der Diensterschwerung und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und dafür zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde; sowie 3. der Einziehung des Küchenmessers zur Vernichtung. II.