Staatsanwältin J.________ beantragte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung ihrerseits Folgendes (pag. 433; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 25. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich