unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die auf die Freisprüche entfallenden Verteidigungskosten gemäss eingereichter Honorarnote sowie einer Genugtuung gemäss Art. 429 lit. c StPO in gerichtlichem Ermessen. 3 III. Weiter sei zu verfügen, dass 1. das erstellte DNA-Profil PCN ________ nach Rechtskraft des Urteils zu löschen sei;