die Jacke in den Filialen C.________ und D.________ zum Verkauf stand. Die schriftliche Auskunft der E.________(Firma), vertreten durch F.________, gelangte am 18. Juni 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 374). Mit Blick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen je ein aktueller Strafregisterauszug aus der Schweiz (datierend vom 1. September 2021, pag. 413), aus Polen (inkl. Übersetzung, datierend vom 16. Juni 2021, pag. 384 ff.) und aus Deutschland (datierend vom 19. August 2021, pag. 411 f.) eingeholt.