Hingegen wurde er des Raubes, begangen am 29. September 2020 in C.________, der Beschimpfung, mehrfach begangen am 23. September 2020 in D.________, der Diensterschwerung, ebenfalls begangen am 23. September 2020 in D.________ sowie der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen bzw. festgestellt am 30. September 2020 in C.________ durch Besitz von 2,8 Gramm und Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana schuldig erklärt.