1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. Januar 2021 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) durch das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) von der Anschuldigung des geringfügigen Diebstahls, angeblich begangen am 30. September 2020 in C.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 800.00 sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 an den Kanton Bern freigesprochen (pag. 249, Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Hingegen wurde er des Raubes, begangen am 29. September 2020 in C.___