Aufgrund des Verschlechterungsverbots spricht die Kammer die Geldstrafe wie bereits die Vorinstanz bedingt aus, mit der minimalen Probezeit von 2 Jahren. Andernfalls wäre aus Sicht der Kammer bei der Beurteilung der Prognose zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht nur mehrfach (in Bezug auf die Strassenverkehrsdelikte) einschlägig vorbestraft ist, sondern gegen ihn seit dem 22. Juli 2021 ein neues Strafverfahren wegen Geldwäscherei hängig ist. Unter den gegebenen Umständen erachtet die Kammer die Auferlegung einer Verbindungsbusse als Denkzettel für zwingend erforderlich.