26. Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt maximal CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB). Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten haben sich gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 15. Oktober 2021 (pag. 423 f.) und den Angaben des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung (pag.