Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 11. März 2020 nicht ein (pag. 172). Die Fortsetzungsverhandlung vom 22. Juni 2020 wurde aufgrund eines gutgeheissenen Beweisantrags des Beschuldigten (Einvernahme des sachverständigen Zeugen C.________) abgebrochen (pag. 210). Die nächste Fortsetzungsverhandlung wurde am 25. Februar 2021 (nach Vorladung vom 4. Januar 2021; pag. 252) durchgeführt (pag. 262), da das Gericht zunächst eine Ergänzung zur Handschriftenanalyse des KTD einholte (mit Verfügung vom 25. November 2020;