Die neu auf den 13. Januar 2020 angesetzte Hauptverhandlung wurde abgebrochen, weil der Beschuldigte ein Ausstandsgesuch gegen die Vorsitzende stellte (pag. 137 f.). Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern stellte in ihrem Beschluss vom 6. Februar 2020 fest, der Abbruch der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wäre nicht notwendig gewesen (pag. 163). Das Ausstandsgesuch wies die Beschwerdekammer mit selbigem Beschluss ab (pag. 165). Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 11. März 2020 nicht ein (pag. 172).