Nach einem Erinnerungsschreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft an die Kantonspolizei Bern vom 13. Februar 2019 (pag. 19) informierte der KTD mit Bericht vom 20. März 2019 über die Ergebnisse des Schriftvergleichs (pag. 9 ff.). Mit Strafbefehl vom 5. April 2019 wurde der Beschuldigte wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung verurteilt (pag. 52 f.). Dagegen erhob der Beschuldigte mit Schreiben vom 23. April 2019 und 28. April 2019 Einsprache (pag. 59 f.; pag. 67 f.). Die Akten wurden mit Verfügung vom 3. Mai