darstellt (BSK StPO-SUMMERS, Art. 5 N 8 mit Hinweisen). Das vorliegende Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde am 3. Januar 2017 mit Strafanzeige der Strafklägerin angehoben (pag. 1 ff.). Am 6. Februar 2017 wurde der Beschuldigte polizeilich einvernommen (pag. 21 ff.). Mit Schreiben vom 20. August 2018 wurde die Kantonspolizei Bern von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit der Vornahme eines Schriftvergleichs beauftragt (pag. 7). Nach einem Erinnerungsschreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft an die Kantonspolizei Bern vom 13. Februar 2019 (pag.