Im Betreibungsregisterauszug vom 18. Oktober 2021 sind Verlustscheine in Höhe von rund CHF 87'600.00 sowie zahlreiche Betreibungen vermerkt (pag. 425 ff.). Der Beschuldigte ist hinsichtlich des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung geständig, jedoch weder einsichtig noch reuig. Ein Geständnisrabatt ist diesbezüglich nicht angebracht. Hinsichtlich der Urkundenfälschung ist er nicht geständig. Aus dem Strafregister ist zudem ein neues Verfahren wegen Geldwäscherei ersichtlich, welches derzeit beim Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland hängig ist (pag. 368). Es liegt keine besondere Strafempfindlichkeit vor.