digte die Urkunde selber herstellte und die Unterschrift seiner langjährigen Lebensund Wohnpartnerin fälschte, im Wissen darum, dass letztere aufgrund der Quittung die finanziellen Folgen der fehlenden Schlüssel von mehreren hundert Franken zu tragen hätte, obwohl sie selber kein Geld hatte. Seine Beweggründe waren egoistisch und ein rechtskonformes Verhalten wäre für ihn ohne weiteres möglich gewesen. 21.2 Höhe der Einsatzstrafe In Anbetracht der gemachten Ausführungen erachtet die Kammer für die Urkundenfälschung eine Einsatzstrafe von 45 Tagessätzen als angemessen.