Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS), in der Version gültig per 1. Januar 2021 (nachfolgend VBRS-Richtlinien), empfehlen für einen Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist, eine Strafe von 30 Strafeinheiten, welche je nach Aufwand der Fälschung und Art des anvisierten Vorteils/Nachteils zu erhöhen bzw. zu mindern ist. Im Vergleich zum Referenzsachverhält fällt vorliegend straferhöhend ins Gewicht, dass der Beschul-