Die Tatkomponenten umfassen das Ausmass des verschuldeten Erfolgs, die Art und Weise der Begehung der Tat, die Willensrichtung und die Beweggründe des Täters sowie die Frage nach der Vermeidbarkeit. Zu den Täterkomponenten sind die persönlichen Verhältnisse des Täters, das Vorleben und die Vorstrafen, das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren, Einsicht und Reue, die Strafempfindlichkeit sowie weitere strafmindernde und straferhöhende Aspekte zu zählen (vgl. DANIEL JOSITSCH/GIAN EGE/CHRISTIAN SCHWARZENEGGER, Strafrecht II Strafen und Massnahmen, 9. Aufl. 2018, S. 103 ff.).