28 Z. 27 f.). In den edierten Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung wird Herr G.________ in einer E-Mail von K.________ (D.________ Sàrl) an einen L.________ erwähnt, wonach Herr G.________ Frau K.________ über das Dossier A.________/B.________ informiert habe (pag. 388). Aus diesen Umständen ergibt sich, dass Herr G.________ von der Liegenschaftsverwaltung instruiert war, die fehlenden Schlüssel aufzutreiben und die dafür erforderlichen Vorkehren zu treffen. Er agierte hier in der Rolle eines Vertreters oder Beauftragten der Liegenschaftsverwaltung.