18 unverhofft zum Auszug veranlasst zu sehen, weshalb er um Entlassung aus dem Mietverhältnis auf den nächstmöglichen Termin ersuche (pag. 395 f.). Dieses Schreiben untermauert die Annahme, der Beschuldigte sei im Oktober 2016 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Herr G.________ wird im Strafbefehl vom 5. April 2019 als «Vertreter» der Liegenschaftsverwaltung bezeichnet (pag. 52). Im Anzeigerapport vom 19. September 2017 fungiert er als Angestellter der Immobilienverwaltung (pag. 2).