Damit deckt sich der von der Strafklägerin – und teilweise auch vom Beschuldigten – wiedergegebene chronologische Ablauf mit den Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung. In den Unterlagen befindet sich weiter ein Schreiben des Beschuldigten vom 18. Oktober 2016 an die Liegenschaftsverwaltung, in welchem er bekannt gibt, sich