Mieter(in)» zeigt, dass bei der Wohnungsabgabe am 23. Dezember 2016 nur noch die Strafklägerin anwesend war. Anlässlich der Wohnungsabgabe hat die Strafklägerin der Immobilienverwaltung vier von sechs Schlüsseln zurückgegeben; bezüglich der verbleibenden zwei Schlüssel ist auf dem Abgabeprotokoll vermerkt, diese befänden sich beim Beschuldigten (pag. 382). Damit deckt sich der von der Strafklägerin – und teilweise auch vom Beschuldigten – wiedergegebene chronologische Ablauf mit den Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung.