Zum Wohnungsübernahme-/-abgabeprotokoll ist zu bemerken, dass die blaue Schrift die Wohnungsübernahme durch die Strafklägerin und den Beschuldigten am 24. August 2016 betrifft, während im gleichen Dokument mit schwarzer Schrift die Wohnungsabgabe durch die Strafklägerin am 23. Dezember 2016 protokolliert ist. Anhand der beiden Unterschriften vom 24. August 2016 im Feld «Der/die neue Mieter(in)» ist ersichtlich, dass bei der Wohnungsübernahme am 24. August 2016 noch beide Mietparteien anwesend waren, während die alleinige Unterschrift der Strafklägerin im Feld «Der/die ausziehende