Die Strafklägerin übergab die Wohnung am 23. Dezember 2016 alleine wieder an die Immobilienverwaltung (vgl. Wohnungsübernah- me-/-abgabeprotokoll, pag. 382.) Zum Wohnungsübernahme-/-abgabeprotokoll ist zu bemerken, dass die blaue Schrift die Wohnungsübernahme durch die Strafklägerin und den Beschuldigten am 24. August 2016 betrifft, während im gleichen Dokument mit schwarzer Schrift die Wohnungsabgabe durch die Strafklägerin am 23. Dezember 2016 protokolliert ist.