17 warten gewesen, dass der Beschuldigte die Umstände und den Ablauf dieses Treffens – wenn es auch eine gewisse Zeit zurückliegt – mit einer gewissen Ausführlichkeit beschreiben würde. Die Beweisanträge des Beschuldigten zielten einzig darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Strafklägerin zu untergraben (beispielsweise der mehrfach gestellte Beweisantrag auf Einvernahme von Frau J.________ von der KESB, welche aussagen könne, dass es die Strafklägerin mit der Wahrheit «nicht immer so genau nehme», pag.