Auffällig ist, dass sich der Beschuldigte in seinen Aussagen in Nebensächlichkeiten versteifte und zu diesen detaillierte Aussagen machte, während er zum Kerngeschehen kaum Angaben machen konnte. Seine Einsprache gegen den Strafbefehl vom 5. April 2019 begründete er damit, die Anschuldigung gegen ihn sei seitens der Immobilienverwaltung veranlasst, um Kosten einzusparen (pag. 59). Er kritisierte mehrfach die Qualität des Rapports des KTD und stellte pauschal die Qualifikation von C.________ in Frage (vgl. etwa pag. 264 Z. 23 ff.).