Auch die Ausführungen zu den Mietzinszahlungen und zum Mietzinsdepot und die Vorgeschichte an der I.________ (Strasse) erfolgten ungefragt und sind originell und voller grundsätzlich überprüfbarer Details (vgl. etwa pag. 440 Z. 38 ff.; pag. 442 Z. 22 ff. und 38 ff.). Auf Nachfragen konnte die Strafklägerin logische Antworten geben. Sie beschrieb auch nachvollziehbar ihren Gemütszustand, etwa dass sie 2016 wegen des Todes ihres Sohnes unter starker psychischer Belastung gestanden habe (pag. 439 Z. 38 f.) oder dass sie Angst gehabt habe, was der Beschuldigte noch alles mit ihrer Unterschrift anstellen könnte (pag. 440 Z. 22 f.).