Tatsächlich lässt sich dem Anzeigerapport, welcher am 19. September 2017 verfasst wurde, entnehmen, dass die Strafklägerin bereits am 3. Januar 2017, um 16:00 Uhr, auf der Polizeiwache erschien und gegen den Beschuldigten Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattete (pag. 1). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung präzisierte die Strafklägerin von sich aus, sie hätte zunächst ihre Tochter angerufen, als sie realisiert habe, dass mit der Quittung etwas nicht stimme, und als auch ihre Tochter dieser Meinung gewesen sei, habe sie sich entschlossen, zur Polizei zu gehen (pag. 440 Z. 16 ff.).