Nach gängiger Praxis werden Aussagen mittels Realitätskriterien und Lügensignalen auf ihre Glaubhaftigkeit hin überprüft (vgl. dazu insb. ROLF BENDER/ARMIN NACK/WOLF-DIETER TREUER, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl., München 2014, insb. S. 76 ff., sowie PETER SCHUMACHER, Die Würdigung von Zeugen- und Parteiaussagen insbesondere im Zivilprozess, AJP 2000 S. 1451 ff., S. 1451 ff.). Realitätskriterien sind in selbsterlebten Aussagen typischerweise vorhanden, in erfundenen dagegen nicht. Je mehr Realitätskriterien bestehen und je deutlicher ausgeprägt sie sind, desto glaubhafter ist die Aussage.