ihrer Einvernahmen bei der Polizei sagten die Strafklägerin am 3. Januar 2017 und der Beschuldigte am 6. Februar 2017 übereinstimmend aus, sie hätten ca. sechs Jahre eine Beziehung geführt und ab ca. September 2016 gemeinsam an der E.________(Strasse) in Biel gewohnt (pag. 22 Z. 14 f. und 21 ff.; pag. 27 Z. 20 f.; pag. 28 Z. 38). Sie hätten für die Wohnung sechs Schlüssel erhalten, von denen der Beschuldigte zwei, die Strafklägerin die restlichen vier an sich genommen habe (pag. 23 Z. 43 f.; pag. 27 f. Z. 21 f.).