Das gleiche gilt für ihre Unterschrift auf dem Wohnungsübernahmeprotokoll vom 24. August 2016 (pag. 382), welches sie – wie die Mietverträge – zusammen mit dem Beschuldigten unterschrieb. Selbst ohne das Merkmal «B.________.» bzw. «B.________.» des Vornamens unterscheidet sich die Schreibweise «B.________» in den Unterschriftenmustern deutlich von der Unterschrift auf der fraglichen Quittung. 14.3 Aussagen der Parteien 14.3.1 Zusammenfassung der Aussagen Anlässlich ihrer Einvernahmen bei der Polizei