Er stellte weiterhin auch die Qualität des Rapports des KTD in Frage, indem er ausführte, mehrere von ihm unabhängig voneinander konsultierte sachkundige Personen mit akademischer Ausbildung hätten dargelegt, dass eine Aussage gestützt auf eine lediglich in Fotokopie vorliegende Unterschrift als vollkommen unseriös bezeichnet werden müsse. Weiter beanstandete der Beschuldigte in seiner Berufungserklärung ebenfalls sinngemäss, die Vorinstanz stütze sich zu Unrecht auf den Rapport des KTD, weil dieser die in Frage stehende Schreibleistung lediglich tendenziell ihm zuordne (pag. 323 ff.).