206 Z. 24 f.). Überhaupt sei die Handschriftenanalyse des KTD widersprüchlich und das Untersuchungsergebnis sei lediglich als Tendenzaussage zu bewerten. Es lägen quantitative Mängel vor (pag. 207 Z. 3 ff.). Es sei von Beginn weg unbestritten gewesen, dass er der Urheber der Schreibleistung auf pag. 14 sei; es sei einzig die Urheberschaft der Unterschrift strittig. Dies sei aber bei der Handschriftenanalyse durch den KTD nicht berücksichtigt worden: Es sei fälschlicherweise der gesamte Text auf seine Urheberschaft analysiert worden, nicht aber isoliert die einzig in Frage stehende Unterschrift (pag. 266).