an der E.________(Strasse) in Biel (pag. 375 ff.), beinhaltend u.a. ein weiteres Unterschriftenmuster der Strafklägerin auf dem Mietvertrag vom 4. Juli 2016 für den Einstellhallenplatz an der E.________(Strasse) in Biel (pag. 381) und weitere Unterschriftenmuster der Strafklägerin auf dem Wohnungsübernahme- bzw. -abgabeprotokoll, welches sie zusammen mit dem Beschuldigten am 24. August 2016 bzw. alleine am 23. Dezember 2016 unterzeichnete (pag. 382);