5 11. Beweisthema Im Berufungsverfahren ist deshalb der Frage nachzugehen, ob der Beschuldigte die von ihm geschriebene Quittung vom 28. November 2016 ebenfalls selber unterzeichnete, und zwar mit der Unterschrift «B.________». 12. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen (E. II.2. S. 7 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 287 f.) sowie auf E. 14.3.2 hiernach verwiesen werden.