a) des Strafbefehls vom 5. April 2019 vorgeworfen, am 30. Dezember 2016 an der E.________(Strasse) in Biel eine Urkundenfälschung begangen zu haben, indem er folgenden Sachverhalt verwirklichte (pag. 52): «Der Beschuldigte fälschte nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung die Unterschrift seiner damaligen Partnerin, der Privatklägerin, auf einer Bestätigung / Quittung über den Verbleib von zwei Wohnungsschlüsseln der ehemals gemeinsam bewohnten Wohnung, die an die Immobilienverwaltung zu retournieren waren, und reichte eine Kopie der Quittung einem Vertreter der Immobilienverwaltung ein.»