8. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird in lit. a) des Strafbefehls vom 5. April 2019 vorgeworfen, am 30. Dezember 2016 an der E.________(Strasse) in Biel eine Urkundenfälschung begangen zu haben, indem er folgenden Sachverhalt verwirklichte (pag.