_) gewährte bedingte Vollzug werde nicht widerrufen. Die Kammer stellt hiermit das Widerrufsverfahren PEN .________ von Amtes wegen ein. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und es wird keine Entschädigung ausgerichtet (Art. 430 Abs. 1 lit. c StPO). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung