5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil teilweise angefochten. Seine Berufung richtet sich gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (Ziff. I.1. S. 2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 270) und die damit zusammenhängende Sanktion und Kostenauferlegung (pag. 320). Diese