4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2021 folgende Anträge (pag. 455): 1. Es sei festzustellen, dass der Schuldspruch wegen der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mangels Berufung rechtskräftig sei. Der Beschuldigte sei zu einer Busse in angemessener bescheidener Höhe zu verurteilen und es seien ihm die entsprechenden Verfahrenskosten aufzuerlegen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Straftaten vier Jahre zurücklägen. 2. Der Beschuldigte sei vollumfänglich freizusprechen vom Vorwurf der Urkundenfälschung.