Sollte sich dieses beim Beschuldigten befinden, sei es innert 20 Tagen zuhanden der Kammer beim Obergericht einzureichen (pag. 339). Mit Schreiben vom 15. Juli 2021, eingegangen am 16. Juli 2021, erklärte der Beschuldigte, das Original der Quittung sei anlässlich seines Wohnungswechsels «dem Müll anheim gefallen», somit entsorgt worden (pag. 346). Weiter wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung von Amtes wegen die Akten des Verfahrens .