2 Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 wurde der Beschuldigte von der Verfahrensleitung aufgefordert mitzuteilen, bei wem sich das Original der Bestätigung vom 28. November 2016 (pag. 14; nachfolgend Quittung) befindet. Sollte sich dieses beim Beschuldigten befinden, sei es innert 20 Tagen zuhanden der Kammer beim Obergericht einzureichen (pag.