2. Berufung Der Beschuldigte meldete noch anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 25. Februar 2021 vor der Vorinstanz, nach Aushändigung des Urteilsdispositivs, schriftlich Berufung gegen dieses an (pag. 267 f.). Die Berufungsanmeldung erfolgte damit fristgerecht. Das begründete Urteil der Vorinstanz wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 26. April 2021 am 27. April 2021 zugestellt (pag. 309). Die schriftliche Berufungserklärung (nachfolgend Berufungserklärung) des Beschuldigten datiert vom 14. Mai 2021 und ging form- und fristgerecht beim Obergericht ein (pag. 319 ff.).