1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 25. Februar 2021 der Urkundenfälschung, begangen am 30. Dezember 2016 in Biel, und des Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen am 5. November 2017 in Biel, schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 2'100.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 350.00, und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.